Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Miteinbuergerung-eines-minderjaehrigen-Kindes-eines-Auslaenders-mit-Einbuergerungsanspruch/
Von miteinzubürgernden Kindern wird immer benötigt: gültiges Ausweisdokument (Reisepass