Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Miteinbuergerung-des-Ehegatten-eines-Auslaenders-mit-Einbuergerungsanspruch/
miteinzubürgernden Ehegatten werden immer benötigt: gültiges Ausweisdokument (Reisepass
