Erwerb einer Waffe anzeigen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Erwerb-einer-Waffe-anzeigen/
) § 37a Waffengesetz (WaffG) Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass
