Meldebescheinigung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.15.1
Meldebescheinigung Kurzinformationen Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen BevollmÀchtigten oder schriftlich erfolgen. Rechtsgrundlagen § 39 Einkommenssteuergesetz (EStG) …
Notwendige Unterlagen bei persönlicher Beantragung: gÌltiger Personalausweis oder Reisepass