Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Einziehung-eines-gemeinschaftlichen-Erbscheins.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.321.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.
Verfahren beantragen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich: Ihr Personalausweis oder Reisepass