VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer fÌr Krankenkraftwagen / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.323.1
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) fÌr Krankenkraftwagen wird fÌr lÀngstens fÌnf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fÌnf Jahre verlÀngert werden.
Personalausweis oder Reisepass) ggf. aktuelle Meldebescheinigung EU-/EWR-FÃŒhrerschein
