Dein Suchergebnis zum Thema: Reisepass

VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer fÌr Taxi / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.329.1

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) fÌr Taxi wird fÌr lÀngstens fÌnf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fÌnf Jahre verlÀngert werden.
Personalausweis oder Reisepass) ggf. aktuelle Meldebescheinigung EU-/EWR-FÃŒhrerschein

Kreistagswahl Feststellung der WÀhlbarkeit / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Kreistagswahl-Feststellung-der-W%C3%A4hlbarkeit.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.175.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der WÀhlbarkeit erfÌllen. Das ist beim Einreichen der WahlvorschlÀge nachzuweisen.
Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz Erforderliche Unterlagen Personalausweise, Reisepass

VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer fÌr Taxi / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Verl%C3%A4ngerung-einer-Fahrerlaubnis-zur-Fahrgastbef%C3%B6rderung-mit-befristeter-Geltungsdauer-f%C3%BCr-Taxi.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.329.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) fÌr Taxi wird fÌr lÀngstens fÌnf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fÌnf Jahre verlÀngert werden.
Personalausweis oder Reisepass) ggf. aktuelle Meldebescheinigung EU-/EWR-FÃŒhrerschein

VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer fÌr Mietwagen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Verl%C3%A4ngerung-einer-Fahrerlaubnis-zur-Fahrgastbef%C3%B6rderung-mit-befristeter-Geltungsdauer-f%C3%BCr-Mietwagen.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.325.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) fÌr Mietwagen wird fÌr lÀngstens fÌnf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fÌnf Jahre verlÀngert werden.
Personalausweis oder Reisepass) ggf. aktuelle Meldebescheinigung EU-/EWR-FÃŒhrerschein