Lebenslagen – Stadt Oberkirch https://www.oberkirch.de/de/rathaus/verwaltung/lebenslagen?c7-item=1452406
Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.
Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellstmöglich der Passbehörde vorlegen.
Der Reisepass verfügt über einen Chip.
Dasselbe gilt für den vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass.
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