Übermittlungs- / Auskunftssperre Stadt Merseburg https://www.merseburg.de/de/uebermittlungsauskunftssperre.html
Bürgerservice Einwohnermeldewesen Meldeangelegenheiten Personalausweis / Reisepass
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Meldewesen Pass Personalausweis und elektronischer Identitätsnachweis
Bürgerservice Einwohnermeldewesen Meldeangelegenheiten Personalausweis / Reisepass
Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass vollständig ausgefüllte Gewerbeabmeldung
Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass vollständig ausgefüllte
Bürgerservice Einwohnermeldewesen Meldeangelegenheiten Personalausweis / Reisepass
Die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen, Lohnsteuerkarten und anderen
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Über eine Auskunft aus dem Melderegister sowie aus dem Kreisarchiv der Stadt Merseburg gemäß §§ 44 bis 52 Bundesmeldegesetz haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Für eine einfache Melderegisterauskunft muss die antragstellende Person Daten der gesuchten Person benennen, die eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung der/des Betroffenen ermöglichen. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister: einfache Melderegisterauskunft erweiterte Melderegisterauskunft Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern Selbstauskunft Gruppenauskunft Beantragung: Sie können persönlich, schriftlich, durch Dritte mit Vetretungsvollmacht oder per E-Mail an einwohnermeldewesen@merseburg.de eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Vorzulegende Unterlagen: gültiges Ausweisdokument Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister bei erweiterter Melderegisterauskunft: schriftlicher Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses z.B. offene Forderungen, Vollstreckungsmaßnahmen usw. Gebühren: 10,00 Euro einfache Melderegisterauskunft * 15,00 Euro Erweiterte Melderegisterauskunft* 25,00 Euro Einfache Melderegisterauskunft mit besonderer Ermittlung* 45,00 Euro Erweiterte Melderegisterauskunft mit besonderer Ermittlung* * dient die Melderegisterauskunft zu gewerblichen Zwecken, erhöht sich die gebühr um jeweils 3,00 Euro.
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Auf Antrag wird Ihnen eine einfache Meldebescheinigung ausgestellt, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Merseburg gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf – soweit erforderlich – auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten. Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Erweiterte Meldebescheinigung: Bei Bedarf kann auch eine erweiterte Meldebescheinigung mit weiteren Daten, z. B. erweiterte Meldebescheinigung (für eine bevorstehende Eheschließung) oder eine Meldebescheinigung für die Familie ausgestellt werden. Voraussetzungen: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Merseburg ggf. schriftliche Vollmacht, wenn Beantragung für eine andere Person Beantragung: Es ist keine vorherige Terminreservierung erforderlich. Sie können eine Meldebescheinigung ohne Termin am Infopoint zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes beantragen. Gebühren: 10,00 Euro einfache Meldebescheinigung 10,00 Euro erweiterte Meldebescheinigung Benötigen Sie die Meldebescheinigung für eine Behörde ( Jobcenter, Sozialamt, Ausländerbehörde usw.), können Sie eine Meldebescheinigung kostenfrei erhalten, wenn Sie den Zweck der Beantragung durch ein Schreiben der Behörde ( z.B. Terminbestätigung, aktueller Leistungsbescheid) nachweisen können.
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: Deutsche Personalausweise und Reisepässe elektronischer Aufenthaltstitel ausländische
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Erforderliche Unterlagen bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
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Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass
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