Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft https://www.ingolstadt.de/Leben/Diversit%C3%A4t/Menschen-mit-Behinderung/Inklusions-beauftragte/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.805.1
Der Behörde ist ein Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorzulegen