Dein Suchergebnis zum Thema: Reisepass

Familienname Änderung Kind – Einbenennung | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:1118644-VLR/familienname-aenderung-kind-einbenennung/

Wenn Ihnen die elterliche Sorge für ein Kind – allein oder gemeinsam mit einem anderen Elternteil – zusteht und ihr Ehe-/Lebenspartner nicht Elternteil des Kindes ist, können Sie dem Kind, dass sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erteilen. Sie können den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen auch dem Namen, den das Kind zu diesem Zeitpunkt führt, voranstellen oder anfügen.
Geburtsurkunde des Kindes  Personalausweise oder Reisepässe  Eheurkunde  Einwilligungserklärung

Gewerbe abmelden | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:79381-VLR/gewerbe-abmelden/

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.  Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern: bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.  Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.  
Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise