www.gelsenkirchen.de – Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft die im Ausland erfolgte https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/1436-nachtraegliche-beurkundung-einer-eheschliessung-oder-der-begruendung-einer-lebenspartnerschaft-die-im-ausland-erfolgte
Die Stadt Gelsenkirchen informiert über das Dienstleistungsabgebot sowie über Wirtschaft, Bildung, Tourismus, Kultur und das Leben in Gelsenkirchen.
durch entsprechende Urkunden zu belegen, insbesondere: Personalausweise oder Reisepässe
