Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/amtliche-beglaubigung-einholung-bei-der-gemeinde-oder-verwaltungsgemeinschaft-3462/
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Der Behörde ist ein Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorzulegen
