Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gaststaettenbetrieb-anzeige-der-weiterfuehrung-nach-dem-tod-der-inhabenden-person-115984/
Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden
Unterlagen Folgende Unterlagen sind erforderlich: Personalausweis oder der Reisepass