Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gelegentliches-feilbieten-von-waren-beantragung-einer-erlaubnis-103793/
Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.
Erforderliche Unterlagen Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit