Service A-Z – www.freiburg.de – Service/Service A-Z Reisepass – erstmalig oder nach https://www.freiburg.de/pb/-/205332/;vbid3969
Servicebeschreibungen
unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig.
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Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen.
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Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen.
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unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig.
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Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen.
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Tipp: In Eilfällen können Sie ein Reisepass im Expressverfahren beantragen.
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Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen.
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