Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) außerhalb von Einrichtungen | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Amt-fuer-Soziales/Dienstleistungen-und-Infos/Hilfe-zum-Lebensunterhalt-Sozialhilfe-ausserhalb-von-Einrichtungen
Nach dem Sozialgesetzbuch XII besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten.
zum Beispiel: Personalausweis beziehungsweise bei ausländischen Personen einen Reisepass