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LeMO Kapitel: Bundesverfassungsgericht

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/bundesverfassungsgericht.html

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinen umfassenden Aufgaben ist es ohne Vorbild in der deutschen Verfassungsgeschichte. Es ist zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes, überprüft Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit, entscheidet über den Entzug von Grundrechten, das Verbot von Parteien und urteilt über Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen. Mittels Verfassungsbeschwerde können alle Bundesbürger, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, das Gericht anrufen. Seine Urteile haben Gesetzescharakter und binden die übrigen Verfassungsorgane.
(ag, sw, reh, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Stand

LeMO Kapitel: Stadtplanung und Wohnungsbau

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Die katastrophale Wohnungsnot bei Kriegsende in den Städten verschärft sich noch in den ersten Nachkriegsjahren durch den millionenfachen Zustrom von Vertriebenen. Bei Gründung der Bundesrepublik stehen 14,6 Millionen Haushalten nur 9,4 Millionen Wohnungen, einschließlich aller Behelfsunterkünfte, zur Verfügung. Um der drängenden Wohnungsnot abzuhelfen, beschließt der Bundestag am 28. März 1950 das Erste Wohnungsbaugesetz. Mit Hilfe von Zuschüssen und Steuervergünstigungen an Bauherren wird vor allem der soziale Wohnungsbau, der breiten Bevölkerungsschichten preisgünstigen Wohnraum verschaffen soll, staatlich gefördert.
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LeMO Kapitel: Kultur

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Neben Presse und Rundfunk nutzen die Alliierten Kultur, um die Deutschen politisch umzuerziehen. Zugleich bietet sie Zerstreuung und Ablenkung von den Alltagsnöten der Nachkriegszeit. In den Städten sorgen die Besatzungsmächte für eine rasche Wiedereröffnung von Theatern, Konzertsälen und Museen, die vielfach noch vom Bombenkrieg gezeichnet sind. Die Deutschen stehen Schlange, obwohl sie Briketts oder Holz zum Heizen mitbringen müssen.
(db, ab, reh, ahw, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

LeMO Kapitel: Erinnerung und Wiedergutmachung

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Die beiden deutschen Staaten gehen unterschiedlich mit der nationalsozialistischen Vergangenheit um. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) sieht sich nicht als Nachfolgerin des „Dritten Reiches“, sondern in der Tradition des antifaschistischen Widerstandes. Im Gegensatz zu Westdeutschland lehnt sie es ab, Verantwortung für die Opfer zu übernehmen und es findet keine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus statt. Die Bundesrepublik Deutschland trägt mit dem Luxemburger Wiedergutmachungsabkommen und Entschädigungsgesetzen zur Herstellung ihrer Glaubwürdigkeit im Ausland bei – wenngleich zahlreiche Opfer wie Kommunisten, Sinti und Roma, Zwangsarbeiter oder ausländische KZ-Häftlinge noch ausgeschlossen bleiben.
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LeMO Kapitel: Bundespräsident

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Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Seine vorrangige Aufgabe besteht in der Repräsentation des Staates nach innen und außen. Nach den Erfahrungen der Weimarer Republik hat der Parlamentarische Rat die unmittelbare Macht des Bundespräsidenten stark eingeschränkt. Trotzdem kann er durch seine Autorität und seine Reden viel zur Entwicklung der demokratischen Kultur und zum internationalen Ansehen der Bundesrepublik beitragen.
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LeMO Kapitel: Kultur

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Neben Presse und Rundfunk nutzen die Alliierten Kultur, um die Deutschen politisch umzuerziehen. Zugleich bietet sie Zerstreuung und Ablenkung von den Alltagsnöten der Nachkriegszeit. In den Städten sorgen die Besatzungsmächte für eine rasche Wiedereröffnung von Theatern, Konzertsälen und Museen, die vielfach noch vom Bombenkrieg gezeichnet sind. Die Deutschen stehen Schlange, obwohl sie Briketts oder Holz zum Heizen mitbringen müssen.
(db, ab, reh, ahw, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland