LGBl 82/2012 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2012/html/lg2012082.html
Rauchfangkehrerbetrieb, der vom Verfügungsberechtigten für das Reinigen, Kehren und Überprüfen von Rauch