Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.38.1&kuo=1&ort=0&call=0&sfwort=0&k_sub=0&La=1
Lagerfeuer Kurzinformationen Das EntzÃŒnden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten GrundstÃŒcken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen AbfÀllen sowie stark wasserhaltigem GrÃŒnschnitt, behandeltem Holz …
Bei starkem Rauch oder Funkenflug Feuer unverzÌglich löschen.