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Auch besonders schwer kranke Menschen können nicht immer nach der letzten medizinischen Hoffnung greifen. Ist diese mit besonders hohen Risiken verbunden, muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer dafür aufkommen; eine palliative, auf Schmerzlinderung und Lebensqualität abzielende Behandlung kann dann Vorrang haben, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Auch-toedliche-Krankheit-nicht-immer-Freibrief-fuer-Alternativmethoden.php

Auch besonders schwer kranke Menschen können nicht immer nach der letzten medizinischen Hoffnung greifen. Ist diese mit besonders hohen Risiken verbunden, muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer dafür aufkommen; eine palliative, auf Schmerzlinderung und Lebensqualität abzielende Behandlung kann dann Vorrang haben, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
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