Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages nach Beendigung des Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/schlichtungsstelle/mietrechtsverfahren/rueckerstattung-wgg.html
Verfahren auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages nach Beendigung des Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
Dezember 2000 eine jährliche Abschreibung in Höhe von zwei Prozent vorzunehmen.