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Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages nach Beendigung des Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/schlichtungsstelle/mietrechtsverfahren/rueckerstattung-wgg.html

Verfahren auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages nach Beendigung des Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
Dezember 2000 eine jährliche Abschreibung in Höhe von zwei Prozent vorzunehmen.