Errichtung von Mietwohnungshäusern und Heimen (gilt nicht für Dachgeschossausbauten) – Neubauförderung – Wohnbauförderung https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/miete.html
Errichtung von Mietwohnungshäusern und Heimen in Wien
eingehoben wird und der höchstzulässige Hauptmietzins gemäß § 63 WWFSG 1989 um 25 Prozent
