Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/schlichtungsstelle/mietrechtsverfahren/einrichtungsgegenstaende.html
Verfahren auf Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände und sonstige Leistungen.
ß § 37 Abs. 4 MRG aufzutragen, die zu viel bezahlten Beträge zuzüglich zehn Prozent
