Werbung auf Staubnetzen bei Baustelleneinrichtung – Begutachtung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/stadtentwicklung/werbeanlagen/staubnetz.html
Begutachtung bei Werbung auf Staubnetzen bei Baustelleneinrichtung
Anforderungen: Auf einfärbigen unbedruckten Staubnetzen kann Werbung maximal 20 Prozent