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Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages nach Beendigung des Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/schlichtungsstelle/mietrechtsverfahren/rueckerstattung-wgg.html

Verfahren auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages nach Beendigung des Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
Dezember 2000 eine jährliche Abschreibung in Höhe von zwei Prozent vorzunehmen.

Statistische Informationen zur Wahlberechtigung unter Wiener*innen

https://www.wien.gv.at/menschen/integration/daten-fakten/wahlen.html

Das Wahlrecht ist in Österreich an die Staatsbürgerschaft gekoppelt. Viele Wiener*innen im wahlfähigen Alter dürfen aufgrund der fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft nicht wählen. Die Mehrheit der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Wiener*innen lebt schon lange in Österreich.
jüngeren Wiener*innen ist der Anteil der nicht Wahlberechtigten am größten: 44 Prozent