Telefon- oder Internetanbieterwechsel: Höchstens ein Tag ohne Leitung | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefon-oder-internetanbieterwechsel-hoechstens-ein-tag-ohne-leitung-11248
Bei einem Anbieterwechsel darf der Telefon- oder Internetanschluss nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Kund:innen können Anbieter sonst in die Pflicht nehmen und seit dem 1. Dezember 2021 pauschale Entschädigungen verlangen.
der Unterbrechung steht Ihnen dann eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent
