Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/geld-versicherungen/das-pfaendungsschutzkonto-pkonto-31097
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu „normalen“ Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.
Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen sind um rund 4 Prozent
