Sehstärkenbestimmung bei Augenärzt:innen | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/sehstaerkenbestimmung-bei-augenaerztinnen-12306
Gesetzlich Krankenversicherte mit Sehschwierigkeiten können ihre Werte bei Augenärzt:innen mit einem Sehtest überprüfen lassen. Außerdem müssen sie Ihnen die Messergebnisse mitteilen. Es handelt sich dabei um eine Kassenleistung.
die ermittelten Refraktionswerte für eine Korrektur der Fehlsichtigkeit auf 100 Prozent
