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Verbotener Weichmacher im Urin von Kita-Kindern: Ursache Sonnencreme? | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/produkte/verbotener-weichmacher-im-urin-von-kitakindern-ursache-sonnencreme-93237

Wiederholt wurde im Urin von Kindergartenkindern ein seit 2019 in Kosmetik verbotener Weichmacher nachgewiesen, der unfruchtbar machen kann. Als eine Quelle wurden Sonnenschutzmittel mit einem bestimmten UV-Filter, der mit diesem Weichmacher verunreinigt sein kann, sicher identifiziert.
In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023 und 2024 wurde bei 55 Prozent der Proben

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Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/nahrungsergaenzungsmittel-fuer-kinder-sind-meist-zu-hoch-dosiert-25949

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
Bei 70 Prozent der Produkte lag mindestens eines der Vitamine oder Mineralstoffe

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Riester-Sparverträge: Wehren Sie sich gegen unzulässige Abschlusskosten | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/altersvorsorge/riestersparvertraege-wehren-sie-sich-gegen-unzulaessige-abschlusskosten-89755

Immer wieder beschweren sich Riester-Sparer:innen von Volksbanken und Sparkassen, dass sie neue Verträge abschließen sollen, wenn sie von der Ansparphase in die Auszahlungsphase übergehen. Für den neuen Abschluss sollen Kund:innen erhebliche Kosten zahlen. Trotz BGH-Urteil kassieren Anbieter weiter.
Das geht aber nur, wenn die monatliche Rente unter 1 Prozent der monatlichen Rentenbezugsgröße

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Marktcheck: Auskunftsrecht bei Zyklus-Apps | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/marktcheck-auskunftsrecht-bei-zyklusapps-89644

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, dass Sie ihre personenbezogenen Daten bei Unternehmen abfragen können. Eine Untersuchung des vzbv in Kooperation mit der Stiftung Warentest zu Zyklus-Apps zeigt: Der Großteil der Anfragen wurde nicht vollständig gemäß der DSGVO beantwortet.
einer Onlinebefragung im Auftrag des vzbv sind die Apps unter Frauen beliebt: 39 Prozent

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