Erstattung bei Zugverspätung: So gibt’s Geld zurück | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/erstattung-bei-zugverspaetung-so-gibts-geld-zurueck-12080
Bei großen Verspätungen mussten Bahnunternehmen Ihre Fahrgäste bisher – unabhängig von der Ursache – entschädigen. Seit 7. Juni 2023 gelten europaweit neue, eingeschränktere Fahrgastrechte. Was bedeutet das für Reisende?
Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 Prozent
