Keine Angst vorm Urheberrecht https://www.verbraucherbildung.de/meldung/keine-angst-vorm-urheberrecht
Das Urheberrecht galt in seiner alten Form als schwer verständlich. Mit der überarbeiteten Version, dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG), die vor rund anderthalb Jahren in Kraft trat, verfolgte der Gesetzgeber daher unter anderem das Ziel, mehr Klarheit zu schaffen. Aus Expertensicht ist dies gelungen.
Demnach dürfen Lehrende bis zu 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes
