Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2018 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2020 | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/node/81619
Die Erfassungsquote liegt bei 43,11 Prozent, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote
