Dein Suchergebnis zum Thema: Prozent

SPD.de: Gesundheit darf kein Luxus werden

https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/dreyer-gesundheit-darf-kein-luxus-werden/16/02/2016/

Sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen zahlen? Die SPD ist dafür – die Union dagegen. Nun macht die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer im Bundesrat Druck für mehr Gerechtigkeit bei den Krankenkassenbeiträgen.
jeweils zur Hälfte bezahlen, ist gesetzlich festgeschrieben und liegt bei 14,6 Prozent

SPD.de: Der „Wumms“ hat sich gelohnt

https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/der-wumms-hat-sich-gelohnt/03/06/2021

Das Krisenmanagement von Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz wirkt. Vor genau einem Jahr wurde das große Konjunkturpaket beschlossen. Die erste Bilanz: Wirtschaftlich und sozial ist Deutschland ist besser durch die Pandemie gekommen als viele andere Staaten. Das sehen auch Fachleute so.
Tatsächlich ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr um 4,8 Prozent zurückgegangen

SPD.de: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – das ist das Gebot der Zeit!

https://www.spd.de/service/pressemitteilungen/detail/news/gleicher-lohn-fuer-gleiche-und-gleichwertige-arbeit-das-ist-das-gebot-der-zeit/17/03/2017

Am 18. März findet der diesjährige Equal Pay Day statt, der Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Hierzu erklären die SPD-Generalsekretärin Katarina Barley und die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
In dieser Zeit ist der Gender Pay Gap gerade einmal von 23 Prozent auf 21 Prozent

SPD.de: Gesundheit darf kein Luxus werden

https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/dreyer-gesundheit-darf-kein-luxus-werden/16/02/2016

Sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen zahlen? Die SPD ist dafür – die Union dagegen. Nun macht die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer im Bundesrat Druck für mehr Gerechtigkeit bei den Krankenkassenbeiträgen.
jeweils zur Hälfte bezahlen, ist gesetzlich festgeschrieben und liegt bei 14,6 Prozent