Übernachtungssteuer – Auch Betreiber von Ferienwohnungen müssen Steuer zahlen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/2d03432c-76d9-11e9-8b36-1967de695b51/
Seit 2014 wird diese Steuer, die fünf Prozent vom Nettoübernachtungspreis beträgt
