Förderung: Zuwendungen zur Förderung der Kleintierzucht beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Foerderung-Zuwendungen-zur-Foerderung-der-Kleintierzucht-beantragen/
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.