Krankengeld und Freistellung bei Krankheit des Kindes – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Krankengeld-und-Freistellung-bei-Krankheit-des-Kindes/
Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoentgelts