Förderung von Inklusionsbetrieben – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Foerderung-von-Inklusionsbetrieben/
Es wird in der Regel ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu Grunde gelegt.
