Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts abgeben – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Erklaerung-zur-Festsetzung-des-Wasserentnahmeentgelts-abgeben/
Wiedereinleitung des entnommenen Wassers mit einem Verlust von nicht mehr als 1 Prozent
