Schüleraustausch – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Schueleraustausch/
Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Gebührenanpassung auf 343.000 Euro verringern, der Kostendeckungsgrad von 57 auf 66 Prozent
des städtischen Doppelhaushalts sind und vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 Prozent
Der Ökostrom stammt aus der Biogasanlage der Schweriner Stadtwerke, die 100 Prozent
für den Radverkehr ist eine Förderung der Fahrradstraße (ohne Gehwege) bis zu 75 Prozent
Vergünstigungen bei der Nutzung von städtischen Einrichtungen wie beispielsweise 20 Prozent
Für den Neubau der Grundschule sind mindestens 40 Prozent Förderung durch das Innenministerium
Zusätzlich zur Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des eigentlich für Kurzzeitpflege
eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent
Trotzdem erhalten in Deutschland nur rund 10 Prozent der Alkoholabhängigen pro Jahr