Übernachtungssteuer gilt ab 1. April 2024 auch für Dienstreisende: Stadt räumt Übergangszeit von 4 Wochen ein / Mehreinnahmen bis zu 300.000 € – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/uebernachtungssteuer-dienstreisende/
Die Steuer beträgt 5 Prozent des von dem Gast erhobenen Entgeltes für die Übernachtung
