Sportförderung in der Landeshauptstadt wird neu geregelt – Förderrichtlinie intensiv mit Stadtsportbund beraten – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/07d3c8c4-1f89-11e7-bbc2-1967de695b51/
Die Vereine müssen mindestens 31 Mitglieder – darunter zehn Prozent Kinder und Jugendliche
