Förderung: Zuwendungen für Maßnahmen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Foerderung-Zuwendungen-fuer-Massnahmen-zur-allgemeinen-Foerderung-der-Erziehung-in-der-Familie-beantragen/
Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 90 Prozent