Online-Anträge (Allgemein) – Stadt Oberkirch https://www.oberkirch.de/de/rathaus/verwaltung/online-antraege-allgemein?c7-item=14870745
beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen auf: Die Gemeinde trägt mindestens fünf Prozent
beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen auf: Die Gemeinde trägt mindestens fünf Prozent
Die jährliche Versorgungsabgabe beträgt in der Regel zwölf Prozent der Berufseinkünfte
Einkommensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Person wesentlich verändern (z.B. zehn Prozent
Außerdem werden Baumaßnahmen in Höhe von 35 Prozent der Baukosten bezuschusst.
Landeskantinen stufenweise bis 2030 den bio-regionalen Anteil auf mindestens 40 Prozent
Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent
einer modernen LED-Technik installiert, die einmal bei besserer Lichtausbeute 70 Prozent
Der Ortenaukreis übernimmt von den Restkosten einen Anteil von 60 Prozent und damit
seit dem Jahr 2020 einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten in Höhe von 40 Prozent
Diese erhalten das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug), das 60 beziehungsweise 67 Prozent