Veränderte Voraussetzungen für den Sportbetrieb – LSVBW https://www.lsvbw.de/neue-verordnung/
Ab Montag, den 16. August tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die Bindung an die 7-Tage-Inzidenz entfällt.
Maximal aber bis 50 Prozent der zugelassenen Kapazität bis maximal 25.000 Personen