Mobilität für behinderte Menschen | Stadt Leutkirch im Allgäu https://www.leutkirch.de/de/Leben/Rathaus/Buergerservice-A-Z/Lebenslagen/Lebenslage?view=publish&item=situation&id=786
Andere schwerbehinderte Personen können eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten