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Erlaubt: Angabe „nicht aus …“ soll auf abweichende Herkunft von primären Zutaten hinweisen | Lebensmittelklarheit

https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-angabe-nicht-aus-soll-auf-abweichende-herkunft-von-primaeren-zutaten

Ein Streichfett stammt laut Hersteller aus einem bestimmten Land ebenso wie die Zutat Butter. Dagegen bleibt die Herkunft des zweiten Fettes mit „Rapsöl nicht aus Land X“ unbekannt.
abweichende Herkunft im selben Sichtfeld kennzeichnen, und zwar in mindestens 75 Prozent