Fehlerhafte Bezeichnung in der Werbung | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/fehlerhafte-bezeichnung-der-werbung
Als Zutaten enthält sie unter anderem 36 Prozent Schweinefleisch, 15 Prozent Kalbfleisch
Als Zutaten enthält sie unter anderem 36 Prozent Schweinefleisch, 15 Prozent Kalbfleisch
Ein Produkt wird als „Veganer Eiersalat“ auf Basis von Kichererbsenprotein beworben. Es enthält aber nur 0,8 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm. Ist das nicht eine unzulässige Täuschung?
Da das Produkt zu 50 Prozent aus Ei-Imitat besteht, würde ich einen Proteingehalt
Bei einer Packung Tiefkühl-Garnelen sind 450 Gramm angegeben. Nach dem Auftauen sind aber nur 400 Gramm in der Verpackung. Ist das zulässig?
Der Wasserverlust beim Auftauen von tiefgefrorenen Garnelen kann bis zu 20 Prozent
und zu 0,4 Prozent aus der Meeresalge Kelp.
Als „dreisten Marketingtrick“ bezeichnet die Verbraucherzentrale Hamburg die versteckte Preiserhöhung der Firma Mondelez. Die Verbraucher:innen wählten die Tucs auf Platz eins.
Mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (54,7 Prozent) gingen an die Brotchips
Der Anbieter wirbt mit Angaben wie „50 % weniger Fleisch“ und „50 % fettreduziert*“, erläutert diese jedoch nicht ausreichend. Sie können falsch verstanden werden.
content Die Schauseite der Salami „iss neu fifty fifty“ wirbt mit der Aussage „50 Prozent
Enttäuschend: Das Getränk „Heidelbeere“ enthält nur elf Prozent Heidelbeeren aus
Außerdem kennzeichnet der Anbieter einen Zuckergehalt von 62 Prozent in der Nährwerttabelle
Zusammenfassung toggle show content Eine Zubereitung aus Wasser, Sojasauce und zehn Prozent
Tatsächlich lag dieser bei lediglich zehn Prozent.