Melde- und Zahlungspflichten https://www.kuelsheim.de/rathaus-service/stadt-service/lebenslagen/5001017/melde-und-zahlungspflichten
(3,6 Prozent + Zuschlag 0,6 Prozent – Arbeitgeberanteil 1,8 Prozent) Beschäftigte
(3,6 Prozent + Zuschlag 0,6 Prozent – Arbeitgeberanteil 1,8 Prozent) Beschäftigte
bei Minijobs beziehungsweise 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten.
Der Arbeitgeber zahlt folgende Beträge: 5 Prozent Krankenversicherung 5 Prozent Rentenversicherung
Der Arbeitgeber zahlt folgende Beträge: 5 Prozent Krankenversicherung 5 Prozent Rentenversicherung
Der Bund will bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent
Arbeitsplätze haben: bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von drei Prozent
Rentnerinnen und Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent
von der Dauer der Leistungsinanspruchnahme: bis einschließlich zwölf Monaten: 15 Prozent
Höhe: 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres.
Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und in den folgenden neun Jahren bis zu neun Prozent