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Sozialbauverpflichtung | Stadt Kirchheim unter Teck

https://www.kirchheim-teck.de/bauleitplanung/Sozialbauverpflichtung

Der Kirchheimer Gemeinderat hat eine Sozialbauverpflichtung für Kirchheim unter Teck beschlossen. Grundstückseigentümer und Investoren, die durch Entscheidungen des Gemeinderates zum Planungsrecht begünstigt sind, werden damit vertraglich zur Realisierung einer Mindestzahl von preisgünstigen Mietwohnungen verpflichtet. Die Sozialbauverpflichtung dient als Leitlinie der Verwaltung und wird seit dem 01.01.2018 bei allen betroffenen Vorhaben angewandt.
Mindestens 30 Prozent von neu geschaffenem Wohnraum im Geschosswohnungsbau (Wohngeschossfläche